In der ersten Untersuchung Ihres Kindes stellen wir die Schwere der Fehlstellung fest und stufen diese in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen ein. Anhand des Befundes wissen wir dann, ob die Gesetzliche Krankenkasse die weiterführende Behandlung übernimmt oder nicht. Sollte die Krankenkasse die Kosten nicht tragen (zum Beispiel KIG 1-2), so werden wir Ihnen dies selbstverständlich mitteilen und Ihnen die Höhe der privaten Investitionen offenlegen. Meist sind diese sehr übersichtlich. Wir unterstützen Sie auch gerne mit einer privaten zinsfreien Finanzierung der Behandlungskosten. Sprechen Sie uns hierfür einfach direkt an.
Uns ist Transparenz und Offenheit sehr wichtig, daher wissen Sie genau vor Behandlungsbeginn, welche Investitionen entstehen.
Wieso ist diese Information für Sie wichtig?
Sie als Elternteil oder Betroffener einer kieferorthopädischen Behandlung sollten nachvollziehen können, warum einige Leistungen von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden und andere nicht. Anhand der Indikationsgruppen können wir Ihnen aufzeigen, weshalb Ihr Kind zu dem jeweiligen Schweregrad zugeordnet und wie die Behandlung weitergehen wird. Natürlich besprechen wir vor jeder Behandlung genau mit Ihnen, welche Leistungen wir privat mit Ihnen verrechnen müssen und welche die Krankenkasse übernimmt und gehen auch auf die genauen Kosten ein.
Unabhängiges Gutachten zur Kostenübernahme möglich
Sollte keine Kostenübernahme durch die Kasse gewährt werden, eine Behandlung aber aus medizinischen oder aus anderen Gründen erforderlich sein und Sie sind mit der Kostenablehnung der Kasse nicht einverstanden, können Sie einen Gutachter hinzuziehen. Der Gutachter kann dann die Besonderheiten des Falls überprüfen. In der Regel müssen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen hierzu zur Verfügung.
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